Vertrags- und Trainingsbedingungen für SportArt Völklingen

1. Geltungsbereich, Änderung der Bedingungen

Diese Vertrags- und Trainingsbedingungen (nachfolgend: Bedingung) gelten für alle Vertragsbeziehungen mit SportArt. Die Bedingungen sind auch deutlich durch Aushang oder Aufsteller in den Studioräumlichkeiten gekennzeichnet und können dort jederzeit eingesehen werden. Mit dem Betreten der Räumlichkeit und sowie insbesondere Abschluss eines Vertrages mit SportArt werden die Bedingungen durch das Mitglied als verbindlich anerkannt.

Bei Vorliegen von triftigen Gründen, insbesondere auf Grund neuer technischer Entwicklung, Änderungen der Gesetzgebung und höchstrichterlichen Rechtsprechung, gesellschaftlichen und tatsächlichen (z.B. Pandemie) oder sonstigen gleichwertigen unvorhersehbaren Gründen, ist SportArt zu Änderungen der Bedingungen und/oder Leistungsbeschreibung berechtigt. SportArt wird dies rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen, schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Die Änderungen gelten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens als akzeptiert, wenn ihnen nicht zuvor widersprochen wurde. Auf das Recht zum Widerspruch sowie die Folgen des Schweigens wird SportArt rechtzeitig hinweisen. Im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen fort. Ist SportArt unter Berücksichtigung des beiderseitigen Interesses im Falle eines Widerspruchs die weitere Durchführung des Vertrages jedoch nicht mehr zumutbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht für SportArt mit Wirkung zum Zeitpunkt des angekündigten Inkrafttretens der Änderung.

2. Hausrecht, Anweisungen, Fragen

SportArt hat das Hausrecht. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Die Nutzung von Einrichtungsgegenständen wie z.B. Geräten darf erst nach entsprechender Einweisung durch das Personal erfolgen. Bei Unklarheiten und Fragen, insbesondere zur Bedienung von Geräten oder Vereinbarkeit der Gerätenutzung mit dem Gesundheitszustand, hat sich das Mitglied umgehend an das Personal zu wenden.

3. Öffnungszeiten und Kursangebote, personallose Trainingszeiten

Es gelten die jeweils aktuell kommunizierten Öffnungszeiten und Kursangebote (z.B. über die Website), die saisonal bedingt variieren und im Übrigen jederzeit beim Personal erfragt werden können. Insbesondere Kursangebote werden unter dem Vorbehalt angeboten, dass qualifizierte Trainingspersonen verfügbar und eine hinreichende Teilnehmeranzahl gegeben sind. Wird eine Betriebsstätte von SportArt geschlossen oder deren Standort verlegt, ist das Mitglied berechtigt und verpflichtet, an einer anderen Betriebsstätte bzw. am neuen Standort der Betriebsstätte zu trainieren, sofern dies für das Mitglied zumutbar ist; Von einer Zumutbarkeit ist auszugehen, wenn der ordentliche Anreiseweg des Mitgliedes zur anderen bzw. neuen Betriebsstätte nicht mehr als 10km länger ist als der ursprüngliche Anreiseweg. Andernfalls hat das Mitglied das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Schließung/Verlegung des Standortes zu kündigen. SportArt wird rechtzeitig über eine mögliche Standortschließung informieren.

Zur Nutzung der Trainingsbereiche erhält das Mitglied ggfs. einen Zugangstoken (Bändchen/Transponder). Das Mitglied hat hiermit sorgsam umzugehen und das Token vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Eine Weitergabe des Tokens an Dritte ist verboten. Die Herausgabe des Tokens erfolgt gegen Zahlung einer Pfandgebühr in Höhe von 10,00 €. Nach Rückgabe des Tokens erhält das Mitglied die Pfandgebühr zurück. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist SportArt jedoch berechtigt, die Pfandgebühr ganz oder teilweise einzubehalten; dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Während des personallosen Betriebs der Trainingsbereiche sind diese nur von Mitgliedern zu betreten, die eine umfassende Einweisung in die Geräte erhalten haben. Das Training zu den personallosen Öffnungszeiten erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Vom Trainieren an bisher unbekannten Geräten oder dem Trainieren mit zu hohem Gewicht wird dringend abgeraten.  Bei Notfällen kann der Panik-Knopf genutzt werden, alternativ sind die allgemeinen Notrufnummern zu wählen. Es gelten im Übrigen die Hinweise zum personallosen Studiobetrieb, welche auch nochmals ausführlich im Informationsordner stehen und die stets zu beachten sind.

4. Terminvereinbarung, Kursausfall, Nichtwahrnehmung des Termins

Eine intensive und höchstpersönliche Betreuung beim Training sowie die Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Geräte kann nur nach vorheriger Terminabsprache gewährleitet werden. Mitglieder, die zuvor einen Termin vereinbart haben, haben vorrangig Zutritt vor Mitgliedern ohne Termin. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung der Kurstrainer, wird SportArt sich bemühen, eine Vertretung für das jeweilige Angebot zu organisieren. Muss ein Kurs infolge von höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien oder plötzliche Erkrankung des Trainers, z.B. Grippe) verschoben werden bzw. liegen deswegen Einschränkungen vor (z.B. Kontaktbeschränkungen auf Grund von Pandemien), besteht grundsätzlich jedoch kein Recht auf Kündigung oder Erstattung etwaiger Termine, SportArt wird jedoch Alternativ- bzw. Nachholangebote zeitnah anbieten; Andernfalls hat das Mitglied Anspruch auf Erstattung der jeweiligen Kursgebühren. Bleibt das Mitglied dem Kurs, ungeachtet des Grundes, fern oder storniert seine Teilnahme, bleiben etwaige Zahlungspflichten für Kursgebühren bestehen; Dem Mitglied bleibt es jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5. Trainingsbereich, Trainingsgeräte

Der Trainingsbereich darf nur mit Trainingskleidung und sauberen Turnschuhen betreten werden. Mit den Geräten ist sorgsam und anweisungsgemäß umzugehen. Kleingeräte, Hanteln und Gewichtsscheiben sind nach Gebrauch vollständig zurück zu räumen. Herzkreislauf- und vergleichbare Maschinen sind nach Benutzung zu desinfizieren. Straßenschuhe, Taschen sowie Straßenkleidung verbleiben im Garderobenbereich, wobei SportArt keine Pflicht zur Überwachung dieses Bereiches obliegt. Smartphones müssen im Trainingsbereich ausgeschaltet bleiben. Trinken und Essen ist nur in den hierfür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Trainingsgeräte sind nach Nutzung aufzuräumen, um insbesondere Gefahrenquellen auch für andere Benutzer zu vermeiden.

6. Akute Gesundheitsprobleme

Bei Unwohlsein, heftigen Schmerzen, Krankheit usw. ist das Training umgehend einzustellen und ggfs. ein Arzt zu konsultieren. SportArt behält sich vor, ein Mitglied einstweilen vom Training auszuschließen, sofern die Teilnahme am Training offensichtliche Gefahren für das Mitglied oder dritte Personen oder Sachwerte birgt; In diesem Fall besteht seitens des Mitglieds kein Erstattungsanspruch für etwaige Kursgebühren.

7. Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung, Übertragung

Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf die Dauer der Erstlaufzeit (3/6/12/18/24 Monate) abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, der sodann jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden kann. Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SportArt möglich.

8. Mitgliedsbeitrag, Preisanpassung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus abgebucht. Im Falle nicht eingelöster oder zurückgebuchter Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 6,00 € erhoben; Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Bei Barzahlungen und Daueraufträgen ist SportArt berechtigt, drei Monatsbeiträge im Voraus zu verlangen.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit der „Reha-Mitgliedschaft“ ändert sich der monatliche Beitrag auf den derzeitigen geltenden Beitrag einer regulären 12-Monats-Mitgliedschaft. Die geltenden Beiträge können jederzeit beim Personal erfragt oder im Aushang im Studio eingesehen werden. Ein Mitglied, das durch die Abgabe der Verordnung des Arztes zur Durchführung von Rehabilitationssport nach §§ 43, 44 SGB V nur den vergünstigten Monatsbeitrag zahlt, verpflichtet sich zur Nutzung der vom Arzt verordneten Anzahl an Übungseinheiten, andernfalls ist der Differenzbetrag zum regulären Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit von dem Mitglied an SportArt nachzuentrichten.

SportArt ist, ergänzend zu § 1, berechtigt, die jeweiligen Preise maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, konkret: bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- und Betriebskosten (z.B. Erhöhung von Miet- und Betriebskosten) oder steuerlichen Änderungen (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer), anzupassen. SportArt wird hierüber rechtzeitig, d.h. mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung, informieren. Dabei darf sich SportArt insbesondere auch an dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verbraucherpreisindex (oder damit vergleichbaren Preisindizes) orientieren und den Mitgliedsbeitrag entsprechend anpassen. Ansprüche des Mitglieds auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verjähren innerhalb eines Jahres ab ihrer Entstehung.

9. Verzug, außerordentliche Kündigung

Kommt das Mitglied mit Beiträgen in der Höhe von mehr als einem Monatsbeitrag in Verzug, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. SportArt ist in diesem Fall zudem zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags berechtigt. Weitere Ansprüche von SportArt wegen Verzugs, Schadenersatzes sowie der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben hiervon unberührt.

10. Haftung

SportArt übernimmt keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Für Mitglieder stehen Spinde zur Verfügung, deren Benutzung empfohlen wird, welche jedoch nicht einer ständigen Bewachung unterliegen. Dem Mitglied wird geraten, keine Wertgegenstände mit ins Studio zu bringen. Das Mitglied hat den vor, während und nach dem Training erteilten Anweisungen des Trainerpersonals Folge zu leisten. Das Mitglied versichert, über keine gesundheitlichen Einschränkungen betreffend das Training zu verfügen, bzw. bei Vorliegen von Einschränkungen gezielt darauf hinzuweisen, sodass das Training hierauf vom Trainingspersonal angepasst werden kann. SportArt haftet grundsätzlich nicht für Schäden insbesondere an der Gesundheit, die das Mitglied auf Grund fehlerhafter Trainingsdurchführung oder unterlassender Mitwirkung erleidet. SportArt haftet ferner nicht für Gesundheitsschäden, die Mitglieder durch Nutzung der Einrichtungsgegenstände erleiden, sowie für selbstverschuldete Unfälle. Von den jeweils vorgenannten Haftungsausschlüssen ausgenommen ist die Haftung beruhend auf Pflichtverletzungen von SportArt, ihren Vertretern und Erfüllungsgehilfen und zwar in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bzw. bei Gesundheitsschäden auch bei der einfachen Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von SportArt für einfach fahrlässige Nebenpflichtverletzungen ausgeschlossen.

11. Datenschutz

SportArt verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds (insbesondere Name, Kontaktdaten, ggfs. Bankverbindung, Anwesenheitszeiten, Versicherungsdaten, ggfs. Auch Gesundheitsdaten (soweit diese angibt) zu Zwecken der Erbringung der Trainerleistungen und Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a i.V. m Art. 9 Abs. 2 DSGVO) sowie ggfs. Auf Grund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), z.B. beim Kontaktieren der Mitglieder zwecks Hinweise auf Kursinfos oder weitere Angebote. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Behörde, Inkassounternehmen) erfolgt nur, sofern dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder sonst wie auf Grund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich ist oder SportArt auf Grund gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. der entsprechenden Rechtsvorschrift) dazu verpflichtet ist oder das Mitglied darin eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sofern diese für die obigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre für Rechnungen) entgegenstehen. Das Mitglied hat ein Recht auf Auskunft über die zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie, sofern einschlägig, ein Recht auf Berichtung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 16 ff. DSGVO). Das Mitglied kann sich auch über die Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erfolgt, kann das Mitglied Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. SportArt verarbeitet im Falle eines Widerspruchs die Daten nicht mehr, es sei denn, SportArt kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Mitglieds überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bei der Verarbeitung zu Werbezwecken ist die Verarbeitung ungeachtet etwaiger Gründe im Falle des Widerspruchs zu unterlassen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingendes Recht des Staates, in dem das Mitglied wohnt bzw. seinen ständigen Aufenthalt hat, dem deutschen Recht vorgeht. SportArt ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen (z.B. im Rahmen des Verkaufs einer Betriebsstätte). Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen SportArt und dem Mitglied unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen der Studioordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.